🚜

Führerscheinklasse

Klasse L

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Über die Klasse Klasse L

Die Klasse L berechtigt zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.

Voraussetzungen

Mindestalter 16 Jahre
Erste-Hilfe-Kurs
Sehtest

Hinweise & Besonderheiten

Wichtig für Landwirte und Forstwirte. Gilt auch für Anhänger bis 25 km/h.

Auf einen Blick

Mindestalter

16 Jahre

Ausbildungsdauer

ca. 2–3 Monate

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