🚜
Führerscheinklasse
Klasse L
Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
Über die Klasse Klasse L
Die Klasse L berechtigt zum Führen von land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen (Traktoren) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h sowie selbstfahrenden Arbeitsmaschinen.
Voraussetzungen
Mindestalter 16 Jahre
Erste-Hilfe-Kurs
Sehtest
Hinweise & Besonderheiten
Wichtig für Landwirte und Forstwirte. Gilt auch für Anhänger bis 25 km/h.
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Auf einen Blick
Mindestalter
16 Jahre
Ausbildungsdauer
ca. 2–3 Monate
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