Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fahrschule Schreiner – Inh. Michael Schreiner
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fahrschule Schreiner, Inh. Michael Schreiner, Kronstraße 32+34, 76829 Landau in der Pfalz (nachfolgend „Fahrschule") und dem Fahrschüler (nachfolgend „Schüler") über die Erteilung von Fahrschulunterricht.
§ 2 Vertragsschluss
Der Ausbildungsvertrag kommt durch schriftliche Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages durch den Schüler und die Fahrschule zustande. Minderjährige Schüler bedürfen der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Mit Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages erkennt der Schüler diese AGB als verbindlich an.
§ 3 Leistungsumfang
Die Fahrschule erbringt folgende Leistungen:
- Theoretischer Unterricht gemäß den gesetzlichen Vorschriften
- Praktische Fahrausbildung einschließlich Sonderfahrten
- Vorbereitung auf die theoretische und praktische Führerscheinprüfung
- Anmeldung zur Prüfung bei der zuständigen Prüfstelle
Der Umfang der Ausbildung richtet sich nach den gesetzlichen Mindestanforderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie dem Fahrlehrergesetz (FahrlG).
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
Die aktuellen Preise für Fahrstunden, Sonderfahrten, Vorstellungsgebühren und sonstige Leistungen sind in der aktuellen Preisliste der Fahrschule aufgeführt, die dem Schüler bei Vertragsschluss ausgehändigt wird.
Fahrstunden sind unmittelbar nach ihrer Durchführung zu bezahlen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Die Prüfungsgebühren sind vor der Anmeldung zur Prüfung zu entrichten.
Preisänderungen werden dem Schüler rechtzeitig mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Schüler nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
§ 5 Termine und Absagen
Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Absagen müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen. Bei Absagen innerhalb dieser Frist oder bei Nichterscheinen ohne Absage wird die Fahrstunde in voller Höhe berechnet, es sei denn, der Schüler kann ein unverschuldetes Hindernis (z.B. Krankheit mit ärztlichem Attest) nachweisen.
Die Fahrschule behält sich vor, Fahrstunden aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit des Fahrlehrers, Fahrzeugausfall) abzusagen. In diesem Fall werden keine Kosten berechnet und ein Ersatztermin wird angeboten.
§ 6 Stornierung und Rücktritt
Der Schüler kann den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet.
Die Fahrschule kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, insbesondere wenn der Schüler trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder den Unterricht durch sein Verhalten erheblich stört.
§ 7 Pflichten des Schülers
Der Schüler verpflichtet sich:
- Zu den vereinbarten Terminen pünktlich zu erscheinen
- Die erforderlichen Dokumente (Lichtbildausweis, Sehtestbescheinigung etc.) rechtzeitig vorzulegen
- Den Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten
- Nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, zum Unterricht zu erscheinen
- Schäden am Fahrzeug, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, zu ersetzen
§ 8 Haftung
Die Fahrschule haftet für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Fahrschule nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
§ 9 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Schülers erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Ausbildungsvertrages und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Landau in der Pfalz.
Stand: März 2026 | Fahrschule Schreiner, Inh. Michael Schreiner